LEISTUNGEN



WOCHENBETTBETREUUNG
Nach der Geburt des Kindes haben Frauen Anspruch auf Wochenbettbetreuung. Die Kosten dafür übernehmen bei Kassenhebammen die Krankenkassen.
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Lebenstag des Kindes ist es möglich, jeden Tag einen Hausbesuch vorzunehmen. (Bei Frühchen, Mehrlingen bis zum 6. Lebenstag).
Bis zur 8. Lebenswoche des Kindes stehen weitere 7 Hausbesuche oder Besuche in der Ordination der Hebamme zur möglichen Verfügung.
Ab 1. April 2023 habe ich die Möglichkeit als Kassenhebamme, mit den Kassen direkt abzurechnen, sodass für Sie keine Kosten entstehen.
Die Wochenbettbetreuung umfasst:
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Kontrolle von Mutter und Kind (Rückbildung der Gebärmutter, Blutungskontrolle, Brust etc.)
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Kind: Gewichtskontrolle, Nabelpflege, Hautpflege etc.
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Stillhilfe
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Sämtliche Fragen zum Wochenbett
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Lasertherapie (z.B. wie wunden Brustwarzen oder Kaiserschnittnarben). Die Kosten für die Lasertherapie werden von den Krankenkassen nicht übernommen und daher privat als Zusatzleistung von mir abgerechnet.
Die Dauer eines Besuches ist mit einer Stunde bemessen. Oft können in dieser Zeit nicht alle Themen behandelt werden. Dafür ist es dann notwendig einen weiteren Termin am nächsten oder in den nächsten Tagen zu vereinbaren.
Um Anmeldung für eine mögliche Wochenbettbetreuung bitte ich bereits in der Schwangerschaft.